
VOGELSBERGKREIS. Bereits Anfang Oktober sprach sich die SPD Vogelsbergkreis klar gegen die von CDU und Grünen geplante Reform der Hessischen Wahlkreise aus und warnte vor einem "politisch motivierten Hin und Her" kurz vor der Landtagswahl. Der Gesetzentwurf der schwarzgrünen Koalition, der auch zu Veränderungen im Vogelsberger Landtagswahlkreis führen würde, war am Donnerstag Thema einer Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags und stieß dort auf eine vernichtende Kritik.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, sagte dazu: Sowohl die Stellungnahmen der Rechtsexperten, als auch die der betroffenen Kommunen lassen nur einen Schluss zu: Diese Wahlkreisreform ist verfassungswidrig und muss gestoppt werden. Falls die Regierungsparteien im Lichte der heutigen Anhörung nicht von sich aus zur Besinnung kommen, dann werden CDU und Grüne mit ihrem Versuch, in einem übereilten und intransparenten Gesetzgebungsverfahren Fakten zu schaffen, spätestens vor dem Hessischen Staatsgerichtshof grandios scheitern.
Der SPD Kreisvorsitzende Swen Bastian erläuterte, zu den gravierendsten Fehlern des Koalitionsentwurfes gehöre, dass er auf Daten vom Stichtag 31. Dezember 2015 basiere und deshalb nicht die tatsächliche Zahl der Wahlberechtigten wiedergebe. Der Frankfurter Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann hält den Gesetzesentwurf wegen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl für verfassungsrechtlich hoch problematisch, da bei der Ermittlung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht die vorhandenen aktuellen Zahlen zu Grunde gelegt wurden.
Deutlich kritisierte auch Prof. Dr. Dr. Martin Will von der EBS Law School den Gesetzentwurf: Dieser werde der Begründungslast, die für die Rechtfertigung von Eingriffen in die Wahlrechtsgleichheit gelte, nicht gerecht. So lege Schwarzgrün nicht im Einzelnen transparent dar, warum welche Gemeinden für die Neueinteilung der Wahlkreise herangezogen würden und nach welchen Kriterien diese Gemeinden ausgewählt worden seien und andere nicht. Prof. Will sagte, es sei dem ersten Anschein nach jedenfalls nicht ganz fernliegend, dass hier bei der Erstellung des Gesetzentwurfes unzulässige parteipolitische Motive handlungsleitend gewesen sein könnten. Es sei unabdingbar, dass der Gesetzgeber präzise und nachvollziehbar begründe, warum genau diese Neueinteilung geboten sei.
Zusätzlich zu der Kritik der Rechtsexperten haben alle von der geplanten Neueinteilung betroffenen Kommunen, die sich zu dem Gesetz geäußert haben, diese übereilte Neuordnung der Wahlkreise abgelehnt, sagte Bastian, der auf eine entsprechende Beschlussfassungen der Parteien in der Stadt Laubach verwies.
Es sei angebracht eine Reform der hessischen Wahlkreise in der nächsten Legislaturperiode anzupacken ohne Zeitdruck, in Abstimmung mit den Kommunen und im Konsens der Fraktionen im Landtag. Es wäre sinnvoll und richtig, den Vorschlag von Herrn Prof. Will aufzunehmen, eine Wahlkreiskommission einzurichten, wie sich das Bundeswahlgesetz für den Bund vorsieht. Das wäre eine echte Alternative zu dem schwarzgrünen Hauruck-Verfahren, mit dem wir uns heute auseinandersetzen mussten., so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph.