„Zweiter Schutzschirm des Landes statt brutalstmöglicher Grundsteuer-Erhöhungen“

SPD Vorsitzender Swen Bastian

VOGELSBERGKREIS. Wenn die jüngsten Pläne der schwarz-grünen Landesregierung zum verbindlichen Abbau von Altfehlbeträgen und Kassenkrediten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren Wirklichkeit werden sollten, dann bedeute das am Ende nichts weniger als die „brutalstmöglichen Grundsteuer-Erhöhungen, die das Land Hessen jemals gesehen hat“, befürchten die Vogelsberger Sozialdemokraten. Aus diesem Grund billigte der Unterbezirksvorstand der SPD am Mittwochabend einstimmig einen Antrag, der am Samstag nächster Woche auf dem Kreisparteitag in Romrod-Zell beraten und verabschiedet werden soll.

„Die aus den Überlegungen der schwarz-grünen Landesregierung entstehende Finanzbelastung würde letztendlich direkt die Bürgerinnen und Bürger vor Ort treffen und ist diesen nicht mehr zuzumuten. Daher lehnt die SPD die seitens des Landes offensichtlich beabsichtigte Verknüpfung des Abbaus von Altfehlbeträgen mit einem erheblichen Anstieg der Hebesetzte der Grundsteuer B vehement ab.“, erklärte der SPD-Kreisvorsitzende Swen Bastian. Wenn die Pläne aus Wiesbaden so umgesetzt würden, dann sei das die schwerwiegendste Entscheidung gegen die hessischen Kommunen und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler der letzten Jahre, die ihresgleichen suche. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuerhebesätze sei gerade ein für den ländlichen Raum absolut ungeeignetes Instrument, da hier die Belastungen der Grundstückseigentümer bereits durch Gebühren und Beiträge weitaus höher lägen als im Ballungsraum.

„Wir fordern die Hessische Landesregierung und die im Hessischen Landtag vertretenen Fraktionen dazu auf, die finanzschwachen Kommunen beim gewünschten Abbau der Altfehlbeträge finanziell zu unterstützten. Denn nicht zuletzt hat die nicht immer ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen durch das Land zur der aktuellen Situation beigetragen. Dieser Tatsache muss seitens des Landes mit einem zweiten Schutzschirm und zusätzlichen Finanzhilfen für die Kommunen beim Abbau der Kassenkredite Rechnung getragen werden“, sagte Bastian. Angesichts der aktuell guten Haushaltslage des Landes müsse eine gezielte Förderung finanzschwacher Kommunen erfolgen.

Die SPD Vogelsbergkreis verlangt in ihrem Antrag weiterhin, dass die schwarz-grüne Landesregierung bei den geplanten Regelungen einen Weg wählen solle, der die Kommunen und Ihre Bürgerinnen und Bürger nicht über Gebühr belastet. Insbesondere sei der vorgegebene Zeitkorridor möglichst auf eine untere Grenze von 15-20 Jahre zu strecken, um die Anforderungen an einen Altschuldenabbau erträglich und leistbar zu gestalten. Neben dem Antrag auf dem Parteitag der SPD am kommenden Samstag sei auch eine Initiative gemeinsam mit der CDU im Kreistag des Vogelsbergkreises geplant, so Bastian, die auf der Kreistagssitzung am 30. März behandelt werden solle.

Hintergrund:

Seitens der Hessischen Landesregierung wird angestrebt, die hessischen Kommunen verbindlich zum Abbau von Altfehlbeträgen bzw. Kassenkrediten anzuhalten. Bei den Kassenkrediten nehmen die hessischen Kreise einen Spitzenplatz ein. Diskutiert wird ein Abbau auf max. 100 €/Einwohner.
Konjunkturell bedingte Verbesserungen in den letzten Jahren gingen bereits mit erheblichen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger, dem Abbau von Leistungen und der Rückstellung von Investitionen (Unterhaltung, Sanierung) einher. Von daher ist vielfach schon die Grenze des Zumutbaren erreicht. Dies gilt gerade für die dünn besiedelten ländlichen Regionen mit ihren besonderen Herausforderungen.
Neben den Kassenkrediten der Städte und Gemeinde stellen die Kassenkredite der Kreise ein weiteres Problem dar. Nach dem in den letzten Jahrzehnten schon fast ausgeschöpften Einsparpotential insbesondere bei den Schutzschirmkommunen bleibt den Kreisen als einzige selbst zu bestimmende relevante Einnahmequelle die Kreisumlage. Deren Anpassung trifft jedoch wieder die Städte und Gemeinden. Deutliche Anhebungen konterkarieren hier die Bemühungen zur Sanierung der Haushalte. Sie würden dort ggf. wieder zu Haushaltsdefiziten führen, insbesondere, wenn zeitgleich noch eigene Altfehlbeträge abgebaut werden müssten.
Eine weitere erhebliche Belastung von Bürgerinnen und Bürgern – etwa durch drastisch steigende Grundsteuern – und das Verschieben von dringend notwendigen Sanierungen und Investitionen wären die Folge. Von daher muss bei den Abbaukriterien darauf geachtet werden, dass ein für die Kommunen akzeptabler Zeitkorridor festgelegt wird. Hierbei sind 15 – 20 Jahre unserer Ansicht nach die untere Grenze.
Ebenso müssen Überlegungen angestellt werden, die Kommunen bei dieser Aufgabe finanziell nicht allein zu lassen. Eine finanzielle Beteiligung des Landes aus originären Landesmitteln ist auch in Hinsicht auf die allesamt kommunalaufsichtlich genehmigten Kassenkredite und die in den vergangenen Jahrzehnten unzureichende Finanzausstattung der Kreise notwendig.