CDU muss sich entscheiden, ob sie weiterhin „Totalverweigerer“ beim Biomüll unterstützen will

VOGELSBERGKREIS. Zu dem aktuellen Vorgehen des Vorstands des Zweckverbands Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV) beziehen die Sozialdemokraten eindeutig Position und stellen klar, dass man voll hinter dem Vorstand des ZAV stehe. „Das jetzige Vorgehen des Vorstands ist der einzige Weg, um noch weiteren Schaden vom Gebührenzahler abzuwenden.“, so Helmut Weppler (Schlitz) als Vorsitzender der SPD-Arbeitsgruppe im ZAV, der weiter erläutert: „Friedel Kopp und der Vorstand müssen jetzt so handeln, damit der ZAV Klarheit erhält und sich im Interesse der Gebührenzahler insbesondere auf die anstehenden Aufgaben, wie die Ausschreibungen für Papier und Restmüll konzentrieren kann.“ Man teile auch die Einschätzung, dass die CDU das Biomüllthema in den anstehenden Kommunalwahlkampf ziehen wolle. Das habe auch der völlig einseitige Fernsehbericht des CDU-Arbeitsgruppenvorsitzenden Ulrich Künz (Kirtorf) gezeigt, bei dem es nur um Stimmungsmache und persönliche Profilierung gegangen sei.

„Weil die CDU sich nicht mit einer demokratischen Mehrheit im ZAV durchsetzen kann, überzieht sie den ZAV mit Klagen – erst innerhalb mit ZAV gegen ZAV und dann ZAV gegen Regierungspräsidium. Im Übrigen immer mit der Begründung, dass der Klageweg zulässig und völlig in Ordnung ist. Aber nachdem der Vorstand selbst zu diesem juristischen Mittel greift, spricht sie plötzlich von Intrige. Für wie naiv hält die CDU eigentlich die Vogelsberger Gebührenzahler, dass sie ernsthaft meint, dass sie mit solchen Argumenten ihren verlorenen Posten bei den Bürgern noch verteidigen kann.“, so Weppler, der darauf hinweist, dass auch die Einschätzung der renommierten, von der CDU vorgeschlagenen Berliner Rechtsanwaltskanzlei (sie sollte den ZAV gegen das Regierungspräsidium vor Gericht vertreten) die Erfolgschance in einer ersten Einschätzung für nicht vorhanden einstufte. Auch erlebe man hier wieder, dass die CDU einfach falsch liege, wenn Sie behaupte, dass das Klagekonvolut für kleines Geld zu haben sei. Denn der Hessische Städte- und Gemeindebund könne die Vertretung vor Gericht nicht wahrnehmen und so bliebe nur der Weg zu einer teuren Fachanwaltskanzlei. Die im Abfallrecht versierte Berliner Kanzlei habe aber eine Mandatsübernahme wegen Erfolgslosigkeit eindeutig abgelehnt. Daher sollten Künz und Dr. Heuser ihren eingeschlagenen Konfliktweg überdenken, um tatsächlich nicht mehr Porzellan zu zerschlagen und ihre angezettelte Gebührenverschwendung nicht weiter kleinzurechnen zu müssen. „Sehr geehrte Kollegen der CDU, hören Sie auf das Geld des Gebührenzahlers aus dem Fenster zu werfen und beenden Sie die Unterstützung der Totalverweigerer im Interesse aller Vogelsberger!“, so Weppler abschließend.