
VOGELSBERGKREIS. Die SPD Vogelsbergkreis stellt in einer aktuellen Pressemitteilung klar, dass die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) aus ihrer Sicht weiterhin kommunalfeindlich ist und bleibt. Die Städte, Landkreise und Gemeinden erhalten immer noch 500 Millionen Euro weniger als ihnen nach dem KFA-Recht vor 2011 zustehen würden. Viele Kommunalpolitiker aller Couleur hatten große Hoffnung auf die Neuordnung gesetzt und sehen sich massiv getäuscht. Diesen Verdruss hat Schwarz-Grün mit einem Gesetzentwurf verursacht, dessen Ergebnis vorausbestimmt gewesen ist, nämlich den Kommunen die notwendigen Mittel vorzuenthalten., sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Matthias Weitzel.
Wenn die Regierungsfraktionen die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden als deren Zustimmung zur KFA-Neuordnung umdefinieren, handeln sie wider besseres Wissen. Es gibt nahezu keinen Kommunalvertreter, der die Reform begrüßt. Auch nach der Vereinbarung gab es Proteste gegen die Reform und die Ankündigung von Klagen, so Swen Bastian, Vorsitzender der SPD Vogelsbergkreis. Angesicht von Erhöhungen der kommunalen Steuern und Gebühren in Höhe von 370 Millionen Euro in den vergangenen vier Jahren zeige sich, wie berechtigt dieser Protest sei. Ein erpresster Kompromiss ersetze keine fairen Verhandlungen auf Augenhöhe. Etwas weniger kommunalfeindlich bleibt immer noch kommunalfeindlich. Dass für Kommunen gedachte Bundesmittel ungeschmälert den Kommunen zufließen, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein., sagte Bastian.
Mit der Vereinbarung würden zentrale Mängel des Gesetzentwurfes nicht beseitigt. Die hessischen Kommunen blieben weiterhin unterfinanziert. Der Mindestbedarf sei herunter gerechnet worden. Dass den Kommunalen Spitzenverbänden der Verzicht auf eine Klageempfehlung abgepresst wurde, zeige die Unsicherheit der Landesregierung in der Frage, ob ihr Entwurf dem Staatsgerichtsurteil entspricht. Der kommunale Bedarf wurde künstlich herunter gerechnet. In die vom Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Bedarfsberechnung sind lediglich die Ist-Ausgaben eingeflossen. Vorhandene notwendige Bedarfe, die aber derzeit durch die Finanznot der Kommunen in der Vergangenheit nicht erfüllt werden konnten, bleiben außerhalb der Bedarfsermittlung. So fehlen alleine rund 900 Millionen Euro für die Erledigung von Pflichtaufgaben., so Matthias Weitzel.
Der Entwurf muss an wichtigen Punkten geändert werden. Die angekündigten Änderungen sind nicht ausreichend. Eine vollständige Beteiligung der Kommunen an den Steuerzuwächsen des Landes anstatt der herrschenden hälftigen Regelung ist erforderlich. Die jetzige Änderung die nur die Hälfte den Kommunen zuzuführen, ist inakzeptabel, so Weitzel und Bastian. Auch die beiden heimischen Landtagsabgeordneten von Grünen und CDU müssten sich die Frage stellen lassen, ob Willkür und Erpressung die geeigneten Grundlagen für ein neues Gesetz der Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen sein könnten.