
ALSFELD – (hek). Es ist ein Vorschlag, der mehr Fairness und Ausgewogenheit bringt, ist sich Stephan Hanisch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD in der Stadtverordnetenversammlung sicher. Bei einem Pressegespräch haben die Sozialdemokraten gestern ihre Ideen für den Haushalt der Stadt Alsfeld vorgestellt. Danach sollen die Grundsteuer A und B von 380 auf 485 Prozente und die Gewerbesteuer von 390 auf 425 Prozent steigen.
Damit liegt der Vorschlag der Sozialdemokraten bei den Grundsteuern um 75 Prozentpunkte unter dem, was Bürgermeister Stephan Paule in seinem Haushaltsentwurf vorgeschlagen hat. Bei der Gewerbesteuer setzen sie 26 Prozentpunkte mehr an. Das ist ein ausgeglichener Vorschlag, da er die Unternehmen nicht überfordert, da sie weniger Grundsteuer zahlen müssen, und die Privathaushalte weniger belastet als im Etat vorgesehen, erklärte Swen Bastian, Fraktionsvorsitzender der SPD. Die Einnahmen für den Haushalt blieben durch diesen Vorschlag fast unverändert. Bei den Grundsteuern würden die Einnahmen um 491 800 Euro sinken, bei der Gewerbesteuer dagegen um 496 607 Euro steigen, rechnete Bastian vor. Für ein Einfamilienhaus, für das bisher 408 Euro Grundsteuer im Jahr anfallen, wären das nach dem Vorschlag der SPD 520 Euro, ein Anstieg um 112 Euro. Beim Haushaltsentwurf der Verwaltung würden 602 Euro jährlich fällig.
Die Grundsteuer ist sehr ungerecht, da nur der Grundstücksbesitz besteuert wird, aber keine Rücksicht auf die Einnahmesituation genommen wird, begründet Bastian die vorgeschlagene Gewichtung. Zudem nehme sie bei Unternehmen auch keine Rücksicht auf die wirtschaftliche Situation. 25 Euro im Monat sind für viele Alsfelder viel Geld, widersprach Hanisch dem Bürgermeister.
Auch statistisch untermauern die Sozialdemokraten ihre Vorschläge. So habe es in Hessen Ende 2013 nur zehn Kommunen gegeben, die einen Hebesatz von über 500 Prozent hatten bei der Grundsteuer, aber 27, deren Gewerbesteuerhebesatz bei über 400 Prozent lag, verwies Bastian auf die Statistik.
Nur an der Steuerschraube zu drehen ist aber wenig kreativ, wir hätten stattdessen mehr Sparvorschläge erwartet, wartete Bastian mit Kritik am Bürgermeister auf. Man kann nicht nur die Bürger mehr belasten, man muss auch ein Zeichen setzen, dass die Verwaltung nicht außen vorbleibt. So soll nach der Vorstellung der SPD eine Stellenbesetzungssperre für die Verwaltung ausgesprochen werden. Stellen sollen erst wiederbesetzt werden, wenn die Stadtverordneten zustimmen, erläuterte Bastian. Hintergrund dieses Vorschlags ist die Unzufriedenheit mit den wenig effektiven Stasstellen Wirtschaftsförderung sowie Kultur und Soziales. Bei der Stabstelle Wirtschaftsförderung sehen die Sozialdemokraten zudem weiteres Einsparpotenzial. 40000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit, davon 17 000 Euro für eine Imagebroschüre, sind eingeplant. Hier ist eine deutliche Reduzierung nötig, forderte Bastian. Außerdem möchte die SPD die Investitionen für den Neubau der Feuerwache mit einem Sperrvermerk belegen. Erst wenn alle offenen Fragen um das Folgekonzept für die alte Feuerwache, die Finanzierung und deren Auswirkung auf die Stadt, und ob nicht wirtschaftlicher gebaut werden kann, geklärt sind, soll das Geld freigegeben werden, forderten sie.
Es ist kein dickes Einsparpotenzial mehr da, fasste SPD-Ortsvereinsvorsitzender Florian Sauermann die Vorschläge zusammen. Die Kommunen sind völlig unterfinanziert, fügte Hanisch an und verwies darauf, dass Hessens Kommunen das höchste Finanzierungsdefizit aller Flächenländer aufweise. Ganz Hessen spricht vom Alsfeld-Urteil, nur Alsfeld nicht, kritisierte Bastian den Bürgermeister. Im Alsfeld-Urteil gab der Hessische Staatsgerichtshof dem Land den Auftrag, für den Kommunalen Finanzausgleich den Bedarf der Kommunen zu ermitteln. Statt bei der Landesregierung auf eine bessere Finanzausstattung für die Kommunen zu dringen, versuche Paule den Herbsterlass von Innenminister Peter Beuth mustergültig umzusetzen, zeigten sich die Sozialdemokraten enttäuscht.
GRUNDSTEUER B
Die Grundsteuer B wird berechnet aus dem Einheitswert des Gebäudes, der vom Finanzamt festgelegt wird. Der Einheitswert wird mit einer Grundsteuermesszahl multipliziert. Diese liegt bei Einfamilienhäusern zwischen 2,6 und 3,5 Promille. Diesen Betrag multiplizieren die Kommunen mit dem Faktor, der sich aus dem Hebesatz ergibt. Bei einem Hebesatz von 560 Prozent ist der Faktor beispielsweise 5,6.