
Der sozialdemokratische Abgeordnete Rüdiger Veit hat bei der heutigen namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag gegen eine Verlängerung des Afghanistan-Mandats gestimmt und begründet seine Entscheidung wie folgt:
Bei meiner letztjährigen Ablehnung einer Ausweitung des Afghanistan-Mandats für die Bundeswehr am 26. Februar 2010 im Deutschen Bundestag habe ich als Begründung für meine Entscheidung u. a. angeführt, dass in der Nacht zum 4. September 2009 am Kundusfluss in Afghanistan nach damaligem Stand mindestens 142 Menschen darunter eine nicht genauer bekannte Zahl von Zivilisten getötet und weitere Menschen zum Teil schwer verletzt wurden. Dieser Bombenangriff wurde veranlasst durch deutsche Bundeswehrangehörige, insbesondere durch Oberst Georg Klein. Unabhängig von der bereits erfolgten strafrechtlichen Würdigung dieses aggressiven Bundeswehreinsatzes durch die Bundesanwaltschaft, die ich nicht teilen kann, fehlt es bis zum heutigen Tage entschieden an einer zutreffenden und klaren öffentlichen Bewertung dieses Vorgangs durch die Bundesregierung und die militärische Führung.
So weiß ich bis heute nicht viel mehr, als dass das Verhalten der Verantwortlichen und insbesondere das von Oberst Klein – zunächst als militärisch angemessen, dann als unangemessen, schließlich lediglich mit Verfahrensfehlern behaftet, aber dennoch als verständlich von der politischen Führung eingeschätzt worden ist. Als Konsequenz erhält Oberst Klein heute wie ich einer Anfrage an die Bundesregierung vom 8. 10. 2010 entnehmen kann, 803 Euro brutto pro Monat mehr an Gehalt und die Einstufung nach B 3, während der Angehörige einer ganzen Familie, die am Kundus ums Leben kam, lediglich eine einmalige Entschädigung von 3900 Euro erhielt bzw. erhält. Das nenne ich ebenso unangemessen wie beschämend.
Dieses distanzlose und in gröbster Weise bis zum heutigen Tage verharmlosende und relativierende Verhalten der jetzigen Bundesregierung gegenüber einer durch nichts zu rechtfertigenden Tötung einer großen Anzahl von Menschen durch das Handeln von Angehörigen der Bundeswehr berechtigt zu allergrößten Zweifeln, ob und inwieweit man dieser politischen und militärischen Führung überhaupt noch bei einer Mandatierung der Bundeswehr zu Auslandseinsätzen vertrauen kann.