Die Vogelsberger Kreistagskoalition aus CDU, Freien Wählern und FDP wollen die Amtsgerichtszuständigkeit für Schotten nach Alsfeld verlagern. Nach der Schließung des Amtsgerichts Nidda würde das für die Bürgerinnen und Bürger Schottens weitere erhebliche Nachteile mit sich bringen. Die Amtsgerichtszuständigkeit müsse deshalb Büdingen zugeordnet werden, forderte Schottens SPD-Vorsitzender Dr. Andreas Drinkuth.
Für Büdingen sprächen zunächst einmal die besseren Verkehrsanbindungen sowohl im öffentlichen Personennahverkehr als auch mit dem Auto. Nach Alsfeld gebe es praktisch keine annehmbaren öffentlichen Verkehrsmittel. Während Büdingen über gut ausgebaute Bundesstraßen zu erreichen ist, führten nach Alsfeld nur kleinere Kreis- und Landesstraßen, was besonders im Winter bei Schnee und Eis nicht unproblematisch sei. Die Entfernung nach Büdingen betrage außerdem nur 30 Kilometer, nach Alsfeld seien es 40 Kilometer.
In Büdingen sei das für Schotten zuständige Familiengericht bereits seit vielen Jahren angesiedelt. Anwälte aus Schotten seien an beiden Gerichten tätig. Termine miteinander zu kombinieren, sei dann unmöglich. Die Geschäftsbeziehungen der örtlichen Kanzleien fänden zu 90 % in der Wetterau statt. Einer Verlagerung der Amtsgerichtszuständigkeit nach Alsfeld würde der Großteil ihrer Mandanten wohl kaum mitmachen.
Die natürlichen Partner vieler Schottener Einrichtungen seien eng mit der Wetterau verbunden, wie Alters- und Pflegeheime oder der Bereitschaftsdienst der Hausärzte gemeinsam mit Nidda. Das Schottener Krankenhaus wird vom Wetteraukreis geführt. Das brächte im Prozessfall erhebliche Nachteile für alle beteiligten Parteien.
Die von der Vogelsberger Kreistagskoalition geplante Zuständigkeitsverlagerung des Amtsgerichts nach Alsfeld missachte die beruflichen und privaten Lebensumstände der Schottener Bevölkerung und ihrer Einrichtungen. Sie müsse verhindert werden, so Drinkuth.