Zuordnung der Stadt Schotten zum Amtsgericht Büdingen

Matthias Weitzel

Die SPD Kreistagsfraktion hat sich in ihrer letzten Sitzung mit dem Antrag von CDU, FWG und FDP befasst, zu beantragen, die Stadt Schotten dem Amtsgerichtsbezirk Alsfeld zuzuordnen.

„Diesem Ansinnen der Kreiskoalition können wir nicht zustimmen“, fasste Fraktionsvorsitzender Matthias Weitzel das Ergebnis zusammen.

Es sei nach Ansicht der SPD Fraktion bedauerlich, dass mit Lauterbach und Nidda Amtsgerichte geschossen worden seien, nun müsse man aber versuchen, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger das Beste aus der neuen Situation zu machen. Auf Unverständnis stoße der Vorschlag von CDU, FWG und FDP ohne Rücksicht auf gewachsene Strukturen eine willkürliche Zuordnung zum Amtsgericht Alsfeld vorzunehmen. Dies bringe erhebliche Nachteile für die Schottener Bevölkerung mit sich und wird von der SPD nicht mitgetragen.

„Wir können die vorgebrachten Argumente der Stadt Schotten und ihrer Bürgermeisterin nachvollziehen und werden gegen den Antrag der CDU, FWG und FDP stimmen.“ stellte Weitzel fest. „Für uns gehört Schotten zum Vogelsbergkreis, dazu bedarf es keiner Änderung der Amtsgerichte, um dies festzustellen.“