SPD-Fraktion beantragt Fahrtkostenübernahme für Hilfeempfänger von SGB II

VOGELSBERGKREIS. Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur nächsten Kreistagssitzung am 2. November eingebracht, der zum Ziel hat die Kosten der Schülerbeförderung für den Personenkreis der Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zu übernehmen. Leistungen Dritter sollten dabei angerechnet werden. Allen Kindern und Jugendlichen im Vogelsbergkreis müsse unabhängig vom Einkommen der Eltern ein Besuch der nächstgelegenen weiterführenden Schule ermöglicht werden. Es sei nicht hinzunehmen, dass Angebote von Gymnasien und Berufsschulen sowie berufs- und studienqualifizierende Bildungsgänge der Sekundarstufe II auf Grund fehlender finanzieller Mittel für die Schülerbeförderung nicht in Anspruch genommen werden könnten, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Weitzel.
Die SPD sieht in ihrem Antrag weiterhin vor den Bundesgesetzgeber aufzufordern, die Hartz IV-Leistungen dahingehend zu verändern, dass für Kinder, deren Familien Hilfe nach dem SGB II beziehen, die Finanzierung der Fahrkosten für den Besuch einer weiterführenden Schule ermöglicht wird.
Im Hessischen Schulgesetz sei geregelt, dass die Beförderungskosten für den Besuch einer Schule nach Abschluss der Mittelstufe (Sekundarstufe I) nicht mehr vom Schulträger, also dem Vogelsbergkreis, übernommen werden. Dementsprechend müssten die Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Mittelstufe die Beförderungskosten für den Besuch weiterführender Schulen selbst tragen. Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 28.10.2009 (Az.: B 14 AS 44/08 R) entschieden, dass für die Kosten einer Schülermonatskarte Leistungen nach dem SGB II nicht in Betracht kommen. Für die Schülerbeförderung fehle es im Gesetz an einer Anspruchsgrundlage. Fahrkosten zur Schule seien weder als Mehrbedarfe noch als Sonderbedarfe vorgesehen, urteilte das Gericht.
„Das kann zur Folge haben, dass Kinder und Jugendliche aus rein finanziellen Erwägungen heraus keine weitergehende Schule besuchen können“, sagte der SPD-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Manfred Görig. Diese Ungerechtigkeit könne nicht hingenommen werden und bedürfe einer schnellen Korrektur. „Angesichts der demographischen Entwicklung und des absehbaren Fachkräftemangels kann unsere Gesellschaft auf kein Talent verzichten“, so Görig, der sich für eine Lösung im Interesse der Betroffenen im Vogelsbergkreis stark macht.
„Die SPD beantragt daher, die Schülerbeförderungskosten für Bezieher von SGB II zu übernehmen. Die dafür benötigten Mittel sind zukünftig im Haushalt zu veranschlagen“, bekräftigte Weitzel. Ein Besuch weiterführender Schulen dürfe SGB II-Beziehern nicht vorenthalten werden. „Ein guter Bildungsabschlusses bietet am ehesten die Gewähr dafür, dass Schüler künftig ohne staatliche Hilfen ihr Einkommen bestreiten können. Es ist nicht einzusehen, weshalb talentierten Kindern und Jugendlichen nur auf Grund fehlender Mittel für eine Monatskarte diese Chance verwehrt bleiben soll“, so SPD-Chef Görig abschließend.