
ALSFELD. Die SPD-Alsfeld wird einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung einbringen, der zum Ziel hat die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen das Land Hessen wegen der unzureichenden Finanzausstattung der hessischen Kommunen zu prüfen. Um künftig die Wahrnehmung der gesetzlichen Pflichtaufgaben durch die Stadt Alsfeld und die dafür notwendige Finanzausstattung sicherzustellen, müsse auch der Weg einer Verfassungsklage gegen das Land Hessen bedacht werden, sagte der SPD-Ortsvereinsvorsitzende Swen Bastian.
Die Stadt Alsfeld kann trotz ihrer massiven und schmerzlichen Konsolidierungsanstrengungen mit drastischen Einschnitten bei den freiwilligen Leistungen aus eigener Kraft auf absehbare Zeit keinen ausgeglichenen Haushalt mehr erzielen. Die Fortführung der von oben auferlegten Aufgabenexpansion bei gleichzeitig rückläufigen Einnahmen und die daraus resultierende Zunahme der städtischen Verschuldung ist mit Blick auf die nachfolgenden Generationen nicht mehr vertretbar, erklärte Bastian. Es sei an der Zeit, die grundsätzliche Bereitschaft der Stadt Alsfeld zu signalisieren, auch juristisch gegen das Land vorzugehen. Daher müsse sich die Stadtverordnetenversammlung den Weg einer Verfassungsklage als letztes Mittel offen halten. Das Alsfelder Stadtparlament solle den Magistrat nun damit beauftragen zu prüfen, ob eine Klage zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung in Hessen beitragen könne.
Die Stadt Alsfeld steht mit diesem Problem keineswegs allein da. Zahlreiche Kommunen im Vogelsbergkreis sind nicht mehr in der Lage ausgeglichene Haushalte aufzustellen und zu verabschieden. Selbst Gemeinden die bis vor kurzem noch keine Finanzprobleme kannten, rutschen trotz gewaltiger Einsparungen aktuell immer tiefer in die roten Zahlen, so Bastian. Daher müsse auch recherchiert werden, in wie weit ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen der Vogelsberger Städte und Gemeinden gegen die hessische Landesregierung möglich sei, so der SPD-Ortsvereinsvorsitzende. Je mehr Kommunen sich an einer Verfassungsklage beteiligten, desto größer werde auch der politische Druck gegen das kommunalfeindliche Verhalten der schwarz-gelben Landesregierung in Wiesbaden. Die SPD verfolge das Ziel, eine möglichst breite Mehrheit für ihren Antrag in der Stadtverordnetenversammlung zu erhalten. Denkbar ist aber auch ein gemeinsamer Antrag aller im Alsfelder Stadtparlament vertretenen Fraktionen, erklärte Bastian. Die kommunale Familie sei heute mehr denn je gefordert, auf das im Grundgesetz verfasste Recht der kommunalen Selbstverwaltung und eine ausreichende Finanzausstattung der Städte und Gemeinden zu bestehen. Dabei stimme es zuversichtlich, dass in der vergangenen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auch die Sprecher der anderen Alsfelder Fraktionen anlässlich der Verabschiedung des städtischen Haushaltes auf die Verantwortung des Landes für die sinkenden Einnahmen der Kommunen hingewiesen hätten. Jetzt sei es an den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung diesen Worten auch konkrete Taten folgen zu lassen. Angesichts von Gewerbesteuereinbußen und Einnahmeverlusten durch das ‚Wachstumsbeschleunigungsgesetz‘ der Merkel-Regierung werde sich die Verschuldung der Kommunen noch weiter beschleunigen. Dass CDU und FDP zeitgleich von einer Schuldenbremse für den hessischen Landeshaushalt reden, macht das absurde Spiel des Abdrückens finanzieller Lasten auf die kommunale Ebene besonders deutlich, so der Alsfelder SPD-Chef.
Die kommunalen Schuldentürme wachsen gerade in Hessen immer schneller. Ein gewichtiger Teil der Verantwortung für diese Entwicklung liegt bei der schwarz-gelben Landesregierung in Wiesbaden. Während die Einnahmen der Städte und Gemeinden aus dem kommunalen Finanzausgleich und den Schlüsselzuweisungen des Landes immer weiter sinken, bekommen die Kommunen auf der anderen Seite immer neue Aufgaben aufgebürdet, erläuterte der stellvertretende SPD-Vorsitzende Frank Börner. Beispielhaft für diesen Prozess stünden die bereits beschlossene Kürzung des kommunalen Finanzausgleichs um 400 Millionen Euro ab dem kommenden Jahr und das von der Landesregierung verschuldete und noch immer nicht geklärte Chaos bei der Finanzierung von zusätzlichem Personal in den hessischen Kindertagesstätten. Das Land sei in der Pflicht, ein weiteres Abgleiten der Städte und Gemeinden in die finanzielle Handlungsunfähigkeit zu stoppen. Sollte in Wiesbaden kein schnelles Umdenken zu Gunsten der geschröpften hessischen Kommunen stattfinden, müsse die Stadt Alsfeld den Weg einer Verfassungsklage gegen das Land ernsthaft in Erwägung ziehen, stellte Börner abschließend klar.