Görig (SPD): „Mehr Chancengleichheit für Kinder aus einkommensschwachen Familien“

Manfred Görig

VOGELSBERGKREIS. Es sei unbestritten dass es Ziel der Bildungspolitik sein müsse, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu einem höheren Bildungsabschluss zu führen, erklärt der heimische SPD-Landtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende Manfred Görig. Häufig falle es jedoch einkommensschwachen Familien sehr schwer, die Kosten für die schulische Ausbildung des Nachwuchses zu tragen. Viele der Kinder müssten dann aus finanziellen Gründen auf einen Besuch der Oberstufe und den Erwerb des Abiturs verzichten. Um diesem Problem entgegenzusteuern, habe die SPD-Landtagsfraktion den Entwurf eines Hessischen Ausbildungsförderungsgesetzes vorgelegt. Es solle die Schüler aus einkommensschwachen Familien dabei unterstützen, ihre Schullaufbahn mit der Hochschulreife erfolgreich abschließen zu können.

„Kern des Gesetzentwurfes ist eine finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien in Höhe von monatlich 50 bzw. 100 Euro ab dem Schuljahr 2011/2012. Denn gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, sagte Görig. Aus diesen Mitteln sollten die für Schulzwecke entstehenden Kosten beglichen werden können. Dazu zählten neben den Fahrtkosten zur Schule auch Lernmittel wie Arbeitshefte und Aufgabensammlungen, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien oder auch Kosten für die häuslichen Vorbereitungen, etwa Gebühren für einen Internetzugang.

„Gerade bei uns im ländlichen Raum ist der Besuch der nächstgelegenen Oberstufe in der Regel mit einer längeren Busfahrt und erheblichen Kosten für die Monatskarte verbunden“, erklärte der heimische SPD-Abgeordnete. Mit der Unterstützung durch das Hessische Ausbildungsförderungsgesetz könnten auch einkommensschwachen Familien diese Lasten besser tragen und ihren Kindern den Weg auf die gymnasiale Oberstufe ermöglichen, so Görig.
Zur Berechnung des Anspruchs auf Landesförderung solle auf die Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zurück gegriffen werden. Das ermögliche eine reibungslose Abwicklung über die bestehenden BAföG-Ämter in den Landkreisen. „Damit wird ein ausgesprochen einfaches Verwaltungsverfahren und eine schnelle Hilfe für diejenigen ermöglicht, die auf die Unterstützung angewiesen sind. „Mit dem Ausbildungsförderungsgesetz soll die Chancengleichheit zum erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe für die Kinder in Hessen verbessert werden“, so Görig abschließend.